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Beitrag von Michael Jaspert Do 6 Feb 2014 - 5:38

Moin!
Da hat man sich über die Jahre ein wirklich gutes Schulrecht in Kiel erarbeitet und es findet aus mancherlei Gründen in der Praxis teils keine Anwendung. Der "innerbetriebliche" Beschwerdeweg ist intransparent und bemüht bloß keine Wellen zu schlagen.
Ich habe an anderer Stelle mal einen Leitfaden der kommunalen Verwaltung reingesetzt, was Beschwerdemanagement angeht, da kann man sich wohl ein paar dicke Scheiben abschneiden.
Jetzt habe ich die Geschichte nochmal an die oberste Schulaufsicht geschickt, mal gucken was die dazu meinen. Ansonsten bleibt nur die Öffentlichkeit.
Ich habe mal beim Verwaltungsgericht in Schleswig angerufen, bei niedrigst angesetztem Streitwert legt man da dann erstmal knapp 450,- auf den Tisch.
Wenn nicht gleichwertiger Unterricht abgelehnt wird, darf er nicht stattfinden. Wenn aus Personalmangel Schulrecht nicht umgesetzt wird, fällt mir dazu eine Reportage über die Frankfurter Flughafenfeuerwehr ein: Wenn da ein Mann fehlt an der Sollstärke, startet und landet da nichts mehr, der Flughafen hat dann keine Betriebsgenehmigung mehr.
Gruß, Michael

Michael Jaspert
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