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Die Erde von oben von Yann Arthus-Bertrand
Schul- oder Schülergottesdienst?
IG Wolfgang-Ratke-Schule :: Wolfgang-Ratke-Schule :: Anmerkungen / Leitartikel von mir oder anderen :: Leitartikel, von mir oder anderen
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Schul- oder Schülergottesdienst?
Moin!
Was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen einem Schul- und einem Schülergottesdienst?
Die Kirche ist zu Recht völlig frei in der Gestaltung und Terminierung ihrer Gottesdienste. Teil einer solchen Gestaltung kann natürlich auch ein spezieller Schülergottesdienst sein.
Wann und wie so etwas stattfindet ist also Sache der Kirche.
Die Schule betreibt naturgemäß als staatliche Einrichtung keine Gottesdienste. Die Vermengung schulischer und religiöser Veranstaltungen ist besonderen Festen vorbehalten, namentlich dem Reformationstag, Fronleichnam und Allerheiligen. An anderen Tagen ist eine solche Veranstaltung nicht vorgesehen.
Ich habe im letzten Jahr zum ersten Mal mitbekommen, daß die WRS sich nicht an diese Regelung hält und mich bei Schulleitung und Elternvertretung mehr oder weniger ergebnislos erkundigt. Dann hatte ich beim Schulrat nachgefragt.
Da wurde mir dann der Schulgottesdienst im November als Reformationsgottesdienst verkauft. Auf meinen Einwand ein Weihnachtsgottesdienst fände ja nun eigentlich auch selten im Januar statt, kriegte ich keine Antwort.
Ich persönlich finde ja die Kirche hat innerhalb des Unterrichtsgeschehens nichts verloren, wenn Schülergottesdienste stattfinden sollen, sollten sie außerhalb der Schulzeit stattfinden.
Der Gesetzgeber sieht das anders und sieht die drei genannten Ausnahmen vor.
Warum man sich seitens der Kirche für eine solche Umgehung des Schulrechts hergibt erschließt sich mir nicht, ist aber nun auch wirklich Sache der Kirche, Gottesdienste kann man ja nun abhalten wann man will.
Das man seitens der Schule meint, man sei an Schulrecht nicht gebunden, löst bei mir schon eine gewisse Verwunderung aus, gerade nachdem ich das letztes Jahr angesprochen hatte.
Nun habe ich mal im Ministerium nachgefragt, mit der Bitte das zu klären.
Gruß, Michael Jaspert
0uelle: Erlaß für den Religionsunterricht vom 21.2.1995
... §7... (3) ]Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften ist an den besonderen Festen ihrer Religionsgemeinschaft Gelegenheit zum Besuch des Gottesdienstes oder anderer religiöser Veranstaltungen zu geben. Sie haben im Anschluß daran unterrichtsfrei. Diese Bestimmung gilt namentlich für den Reformationstag, Fronleichnam und Allerheiligen. ...
Was ist denn eigentlich der Unterschied zwischen einem Schul- und einem Schülergottesdienst?
Die Kirche ist zu Recht völlig frei in der Gestaltung und Terminierung ihrer Gottesdienste. Teil einer solchen Gestaltung kann natürlich auch ein spezieller Schülergottesdienst sein.
Wann und wie so etwas stattfindet ist also Sache der Kirche.
Die Schule betreibt naturgemäß als staatliche Einrichtung keine Gottesdienste. Die Vermengung schulischer und religiöser Veranstaltungen ist besonderen Festen vorbehalten, namentlich dem Reformationstag, Fronleichnam und Allerheiligen. An anderen Tagen ist eine solche Veranstaltung nicht vorgesehen.
Ich habe im letzten Jahr zum ersten Mal mitbekommen, daß die WRS sich nicht an diese Regelung hält und mich bei Schulleitung und Elternvertretung mehr oder weniger ergebnislos erkundigt. Dann hatte ich beim Schulrat nachgefragt.
Da wurde mir dann der Schulgottesdienst im November als Reformationsgottesdienst verkauft. Auf meinen Einwand ein Weihnachtsgottesdienst fände ja nun eigentlich auch selten im Januar statt, kriegte ich keine Antwort.
Ich persönlich finde ja die Kirche hat innerhalb des Unterrichtsgeschehens nichts verloren, wenn Schülergottesdienste stattfinden sollen, sollten sie außerhalb der Schulzeit stattfinden.
Der Gesetzgeber sieht das anders und sieht die drei genannten Ausnahmen vor.
Warum man sich seitens der Kirche für eine solche Umgehung des Schulrechts hergibt erschließt sich mir nicht, ist aber nun auch wirklich Sache der Kirche, Gottesdienste kann man ja nun abhalten wann man will.
Das man seitens der Schule meint, man sei an Schulrecht nicht gebunden, löst bei mir schon eine gewisse Verwunderung aus, gerade nachdem ich das letztes Jahr angesprochen hatte.
Nun habe ich mal im Ministerium nachgefragt, mit der Bitte das zu klären.
Gruß, Michael Jaspert
0uelle: Erlaß für den Religionsunterricht vom 21.2.1995
... §7... (3) ]Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften ist an den besonderen Festen ihrer Religionsgemeinschaft Gelegenheit zum Besuch des Gottesdienstes oder anderer religiöser Veranstaltungen zu geben. Sie haben im Anschluß daran unterrichtsfrei. Diese Bestimmung gilt namentlich für den Reformationstag, Fronleichnam und Allerheiligen. ...
Michael Jaspert- Admin
- Anzahl der Beiträge : 141
Anmeldedatum : 16.11.13
Ungerechtigkeit muß ein Ende haben!
Moin!
Was mir gerade noch einfällt:
Die Praxis des Gesetzgebers einzelne Beamtengruppen während ihrer Arbeitszeit für den Besuch von Gottesdiensten bezahlen zu wollen (bis zu 3-mal im Jahr) birgt natürlich eine tiefgreifende Ungerechtigkeit innerhalb des Beamtenrechts. Der Logik folgend bleibt nur zu fordern dies für alle Beamten zu ermöglichen.
Dann sollen eben auch komplette Dienststellen der Polizei, des Zolls, Staatsanwaltschaften, Richter, etc. gerechterweise die Möglichkeit bekommen, während der Dienstzeit 3-mal im Jahr Gottesdienste zu besuchen, selbstredend auch mit ihrer jeweiligen Klientel.
Vielleicht eine Anregung für die entsprechenden Spartengewerkschaften.
Gruß, Michael
Was mir gerade noch einfällt:
Die Praxis des Gesetzgebers einzelne Beamtengruppen während ihrer Arbeitszeit für den Besuch von Gottesdiensten bezahlen zu wollen (bis zu 3-mal im Jahr) birgt natürlich eine tiefgreifende Ungerechtigkeit innerhalb des Beamtenrechts. Der Logik folgend bleibt nur zu fordern dies für alle Beamten zu ermöglichen.
Dann sollen eben auch komplette Dienststellen der Polizei, des Zolls, Staatsanwaltschaften, Richter, etc. gerechterweise die Möglichkeit bekommen, während der Dienstzeit 3-mal im Jahr Gottesdienste zu besuchen, selbstredend auch mit ihrer jeweiligen Klientel.
Vielleicht eine Anregung für die entsprechenden Spartengewerkschaften.
Gruß, Michael
Michael Jaspert- Admin
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