IG Wolfgang-Ratke-Schule
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Neueste Themen
» Philosophie-Netzwerk gestartet
Religionsunterricht in Holstein und seine Kollateralschäden EmptyDi 2 Dez 2014 - 10:45 von Michael Jaspert

» Reaktion GEW
Religionsunterricht in Holstein und seine Kollateralschäden EmptySo 23 Nov 2014 - 12:37 von Michael Jaspert

» Philosophieunterricht:Grundschulen drücken sich um gesetzliche Vorgabe
Religionsunterricht in Holstein und seine Kollateralschäden EmptyDi 28 Okt 2014 - 20:44 von Admin

» Ein Abschied
Religionsunterricht in Holstein und seine Kollateralschäden EmptySo 12 Okt 2014 - 7:48 von Michael Jaspert

» eiapopeia!
Religionsunterricht in Holstein und seine Kollateralschäden EmptySo 5 Okt 2014 - 18:53 von Michael Jaspert

» Fortbildungstag: Die Schatulle ist offen: Zugreifen!
Religionsunterricht in Holstein und seine Kollateralschäden EmptySo 5 Okt 2014 - 9:31 von Michael Jaspert

» "Fachkonferenz" Religion
Religionsunterricht in Holstein und seine Kollateralschäden EmptySo 5 Okt 2014 - 9:02 von Michael Jaspert

» Alternativen zur WRS - Einführung
Religionsunterricht in Holstein und seine Kollateralschäden EmptyDi 30 Sep 2014 - 18:17 von Michael Jaspert

» Religionsunterricht in Holstein und seine Kollateralschäden
Religionsunterricht in Holstein und seine Kollateralschäden EmptyMi 24 Sep 2014 - 22:08 von Michael Jaspert

Gästebuch
Hier kann man sich in`s Gästebuch eintragen und braucht dafür nur einen nicknamen, die anderen Angaben muß man nicht ausfüllen.Gästebuch
Nortorfer Wetter
WetterOnline
Das Wetter für
Nortorf
Mehr auf wetteronline.de
Da sind wir!
Die Erde von oben von Yann Arthus-Bertrand

Religionsunterricht in Holstein und seine Kollateralschäden

Nach unten

Religionsunterricht in Holstein und seine Kollateralschäden Empty Religionsunterricht in Holstein und seine Kollateralschäden

Beitrag von Michael Jaspert Mi 24 Sep 2014 - 22:08

Seit etwas mehr als einem Jahr geht Sohnemann in der Wolfgang-Ratke-Schule in Wilster in die Grundschule. In Sachen Religionsunterricht ist man zum ersten Info-Abend der Frage ausgewichen, beim ersten Elternabend gabs die Info man könne Sohnemann ja abmelden, dann nähme er am Parallelklassenunterricht teil. Mir kam das komisch vor und hab mal in den Gesetzen gestöbert. Dabei kam dann heraus, daß seit `95 Schüler, die konfessionsfrei oder anderskonfessionell (nicht ev./kath.) sind, nicht am Religionsunterricht teilnehmen dürfen. Sollen die das denn doch, müssen sie schriftlich angemeldet werden. Genauso geht es den ev./kath. Betroffenen: Die müssen schriftlich abgemeldet werden.
Sprich: Man hat sich da in Kiel erfolgreich bemüht Art.4 GG umzusetzen.
Dann waren nach `95 viele Jahre vergangen und endlich wollte man auch den Gleichbehandlungsgrundsatz umsetzen: Man hat den Philosophieerlaß auf Grundschulen erweitert. Da jedoch versäumt wurde entsprechende Lehrerkapazitäten aufzubauen, hat man sich eine Doppelstrategie zurechtgelegt. Zum einen können Lehrer, gleich welcher Facon, an einer Fortbildung des IQSH (Tip:Monika Krah-Schulte) teilnehmen, zum anderen können sie sich schlicht einarbeiten um Philosophie anbieten zu können und dürfen.
Das mag seltsam erscheinen, ist es auch.
Interessant ist an der Sache zweierlei:
- Man versucht mit allen Mitteln (seitens des Gesetzgebers) Philosophie in der Grundschule gangbar zu machen (in Steinburg mit keinerlei Erfolg)
- Gleichzeitig nimmt man (nach einer Klage) der Geschichte die Schärfe und sieht ein skurriles Downgrading vor, welches de facto auf ein, zumindest mögliches und auch praktiziertes, Beibehalten bestehender Verhältnisse hinausläuft.
Nun hatten wir vor meinen Bemühungen und vor Dienstantritt Herrn Rehders (Vorgängerin: Frau Zimmermann) hier die Situation, daß sich nie jemand gekümmert hat.
Jetzt soll kreisweit erlaßkonform gehandelt werden.
In der Praxis sieht es schlußendlich so aus, daß Sohnemann in der Parallelklasse sitzt, ganz so, wie man es uns ohne jede Information von vorneherein angeboten hatte.
Vom gleichwertigen Ersatzunterricht, der in S-H verbindlich Philosophie sein soll, keine Rede.
Den nicht gleichwertigen Unterricht haben wir schriftl. abgelehnt - keine Konsequenz.
Die Möglichkeit diesen dann abzuwenden besteht absurderweise darin (wohlgemerkt für jeden einzelnen Betroffenen) vor dem Verwaltungsgericht den Erlaß einzuklagen.
Ein Papa in Ostholstein hat das gemacht und auch Recht bekommen (2.instanzlich ohne Revisionsmöglichkeit). Mag man als juristischer Laie denken - ok das Ding ist durch - weit gefehlt. Jeder Betroffene muß sein Schulrecht persönlich einklagen. Für mich ein Horrorszenario, allein der Gedanke, daß man sich in Kiel hinsetzt, Gesetze macht, mit viel Spielraum, der dann innerbehördlich durch Erlasse gefüllt wird, deren Geltung am Ende von einzelnen Eltern eingeklagt werden muß.
Ich habe anfänglich, nachdem ich von Elternvertretung und Schulleitung abgekanzelt wurde, versucht Eltern zu informieren und zu mobilisieren, dies ist wohl komplett als gescheitert zu bezeichnen.
Daraufhin habe ich, gedacht als Forum, eine Forumsseite ins Netz gestellt (IgGrundschuleWilster.forumieren.com) - hunderte (über 500) haben sich das angeschaut, keiner hat sich geäußert. Als ich begriff, daß von seiten der Eltern vor Ort nichts zu erwarten ist, habe ich teils Medien angesprochen, aber auch mit allen möglichen Verdächtigen Kontakt aufgenommen: Innenministerium (Land und Bund), zuständig für die Einhaltung der Grundrechte, Justizministerium (Land und Bund) wiederum zuständig für etwaige Verfehlungen, Bildungsministerium Kiel, Antidiskriminierungsbeauftragten (Land und Bund), zeitgleich eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Schulrat gegen den Schulleiter vor Ort eingereicht.
Großer Aufriß, mag man denken.
Am Ende finde ich eigentlich nicht. Ich habe schon die Dienstaufsichtsbeschwerde nicht auf alle Teilnehmer (Religionslehrer, Fachaufsicht Religion) erstreckt, dann auch die ganze Zeit gehofft die Beamtenstruktur wird es richten.
Warum habe ich das gehofft?
Die beteiligten Personen sind äußerst überschaubar. Zuständig ist für jeden Kreis nur ein einziger Mensch: Der Schulrat (als untere Schulbehörde), vorgesetzt gibt es eine weitere Person, die oberste Schulbehörde. Wendet man sich an die, landet man unweigerlich wieder bei der unteren Schulbehörde. Einer einzigen Person.
Diese Person stellt also sicher, daß Gesetz und Erlaß umgesetzt werden. Teils gegen alle möglichen Interessen.
Wende ich mich direkt an das Ministerium (Tip: Herr Schunck) ernte ich wohlwollendes Interesse, aber wirklich Plan im Detail hat man dort nicht, man wendet sich an den Schulrat.
Man hat mir in der Sache von aller erdenklichen Seite (bspw. hab ich mich mal fast eine Stunde mit einem Verfassungsrechtler des Innenministeriums S-H unterhalten) Mut zugesprochen, aber es hängt vor Ort an 2 Personen: Dem jeweiligen Schulleiter und dem Schulrat.
Ganz am Ende stellen diese beiden Leute Art.4 GG sicher. Religionsfreiheit als Spielball pragmatischer Vorgehensweisen (Personal, Aufwand, pers. Ansichten).
Ich könnte dazu noch viel mehr schreiben, brems mich mal - und wenn Sie fragen haben melden Sie sich doch bitte.

Michael Jaspert


(Brief an die Presse)

Michael Jaspert
Admin

Anzahl der Beiträge : 141
Anmeldedatum : 16.11.13

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten