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Rechtliches kurz und knapp
IG Wolfgang-Ratke-Schule :: Wolfgang-Ratke-Schule :: Religions-und Philosophieunterricht :: Rechtlicher Überblick zum Religionsunterricht
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Rechtliches kurz und knapp
Moin zusammen!
Eigentlich ist der rechtliche Rahmen ganz überschaubar:
Quellen zum selber stöbern
Schulrecht von A-Z, Bildungsministerium http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Service/Schulrecht/schulrecht_node.html
Religion und die Erlasse http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Service/Schulrecht/Data/Q_U/religion.html
Philosophieerlaß, Philosophielehrplan http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Service/Schulrecht/Data/L_P/Philosophie.html
Broschüre des Ministeriums http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Service/Broschueren/Bildung/Religion.html
Urteil des Ovg zum nicht gleichwertigen Ersatzunterricht http://www.schulrecht-sh.de/texte/r/religionsunterrricht.htm
Urteil zum Parallelunterricht in voller Länge als pdf (von der Elterninitiative proPER) http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CDEQFjAA&url=http%3A%2F%2Fei-proper.de%2Fpdfs%2Fovg_sh3L6-00.pdf&ei=FkaTUr3aGMeEyQOV0IDQAw&usg=AFQjCNEJGC-8S2fAlpkGrzqIZZ-mRm01Ew&bvm=bv.56988011,d.bGQ&cad=rja
Eigentlich ist der rechtliche Rahmen ganz überschaubar:
- ev./kath. Schüler nehmen am Religionsunterricht teil
- alle anderen nehmen nicht am Religionsunterricht teil
- soll daran etwas geändert werden, sollen zu Schuljahresbeginn An- bzw. Abmeldungen vom oder zum Religionsunterricht schriftlich erfolgen
- die Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, erhalten Philosophieunterricht
- Philosophieunterricht wird erteilt, wenn jahrgangsübergreifend (das heißt an der gesamten Schule) mindestens 12 Schüler betroffen sind, er kann auch jahrgangsübergreifend erteilt werden
- wird kein Philosophieunterricht erteilt, soll ein anderer, dem Religionsunterricht gleichwertiger Unterricht stattfinden
- findet auch dieser nicht statt, kann keine Note erteilt werden, den Kindern fehlt eine Note
- wenn kein Philosophieunterricht und auch kein anderer gleichwertiger Unterricht stattfindet, nehmen die Kinder am Unterricht der Parallelklasse teil
- diesen Unterricht können die Eltern als nicht gleichwertig ablehnen, es findet dann kein Unterricht statt
- die Schule bleibt dann aufsichtspflichtig, den Anweisungen der Schule ist zu folgen (Lehrerzimmer oder ähnliches)
- über diesen rechtlichen Rahmen ist der Schulleiter informationspflichtig, es sollen dazu vor der Einschulung, sowie vor dem Eintritt in die weiterführende Schule jeweils Informationsveranstaltungen stattfinden.
Quellen zum selber stöbern
Schulrecht von A-Z, Bildungsministerium http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Service/Schulrecht/schulrecht_node.html
Religion und die Erlasse http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Service/Schulrecht/Data/Q_U/religion.html
Philosophieerlaß, Philosophielehrplan http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Service/Schulrecht/Data/L_P/Philosophie.html
Broschüre des Ministeriums http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Service/Broschueren/Bildung/Religion.html
Urteil des Ovg zum nicht gleichwertigen Ersatzunterricht http://www.schulrecht-sh.de/texte/r/religionsunterrricht.htm
Urteil zum Parallelunterricht in voller Länge als pdf (von der Elterninitiative proPER) http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CDEQFjAA&url=http%3A%2F%2Fei-proper.de%2Fpdfs%2Fovg_sh3L6-00.pdf&ei=FkaTUr3aGMeEyQOV0IDQAw&usg=AFQjCNEJGC-8S2fAlpkGrzqIZZ-mRm01Ew&bvm=bv.56988011,d.bGQ&cad=rja
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