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Beitrag von Michael Jaspert Sa 8 Feb 2014 - 18:33

Moin!
Ich habe mal unsere Elternvertreterin angeschrieben und die rechtliche Situation mitgeteilt. Natürlich werden alle Eltern der ersten Klassen ein persönliches Gespräch mit der Klassenlehrerin haben, unabhängig davon, ob sie das wollen oder die Klassenlehrerin das will. Sollten diese Gespräche nicht persönlich stattfinden (auch in Einzelfällen) gibt es für die 2008 beschlossene Ausnahme der Zeugnisverordnung keine Grundlage und alle kriegen Zeugnisse gemäß ZVO.
Hört sich ganz einfach an, ist auch ganz einfach.
Alles andere ist am Gesetz und der Verordnung vorbeigebastelt und wird keinen Bestand haben.
Gruß, Michael

Michael Jaspert
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