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Die Erde von oben von Yann Arthus-Bertrand
Betreuung und Finanzierung
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Betreuung und Finanzierung
Moin zusammen!
Ich hab mal rumgelesen, wie sich das denn mit einer Förderung von Betreuungsangeboten verhält. Also grundsätzlich gibt es die Möglichkeit einer Ganztagesschule, davon abgesehen fördert das Land für die Grundschule auch eine Betreuung. Wie so häufig gibt`s das Geld aber nur, wenn schon Geld da ist. Bei 50% Eigenfinanzierung kann für die Wolfgang-Ratke-Schulbetreuung eine Förderung des Landes von 8000,- per Schuljahr erfolgen. Diese Eigenfinanzierung kann durch Beiträge der Eltern, Spenden oder ähnliches erfolgen. Wenn da also 20 Eltern 35,- im Monat zahlen kommen dadurch schon mal 8400,- im Jahr zusammen, also ist die Voraussetzung für die Höchstförderung erfüllt.
Ohne sonstige Einnahmen hat man da dann also 16400,- zur Verfügung, die Räumlichkeit und deren Unterhalt stellt der Schulträger und muß nicht finanziert werden. Das Geld steht also komplett für Lohnkosten zur Verfügung.
Bei vorsichtiger Schätzung dürften Gesamtkosten wohl auf 20,- per Stunde kommen, bei wünschenswerter Betreuung durch 2 Personen a sagen wir mal (morgens vor und nachmittags nach der Schule) angenommenen 8 Stunden lägen wir bei 320,- am Tag, 6400,- im Monat. Da klafft natürlich eine Riesenlücke, auch wenn die angenommenen Zahlen nicht ganz korrekt sein sollten.
Und an der Stelle kann ich nur wiederholen: Da müssen wir mit unseren Nachbarn sprechen. Heiligenstedten, Brunsbüttel, u.a., stellt sich nur die Frage wer das machen soll? Voraussetzung ist da ja mal eine Elternschaft, die das will und die Ansprüche und Kurs festgelegt hat.
"Wer immer nur das macht, was er immer macht, kriegt auch immer nur das, was er immer kriegt."(aus irgendeinem Krimi)
Als Anhang die Richtlinien des Ministeriums in der Sache
Gruß, Michael
Ich hab mal rumgelesen, wie sich das denn mit einer Förderung von Betreuungsangeboten verhält. Also grundsätzlich gibt es die Möglichkeit einer Ganztagesschule, davon abgesehen fördert das Land für die Grundschule auch eine Betreuung. Wie so häufig gibt`s das Geld aber nur, wenn schon Geld da ist. Bei 50% Eigenfinanzierung kann für die Wolfgang-Ratke-Schulbetreuung eine Förderung des Landes von 8000,- per Schuljahr erfolgen. Diese Eigenfinanzierung kann durch Beiträge der Eltern, Spenden oder ähnliches erfolgen. Wenn da also 20 Eltern 35,- im Monat zahlen kommen dadurch schon mal 8400,- im Jahr zusammen, also ist die Voraussetzung für die Höchstförderung erfüllt.
Ohne sonstige Einnahmen hat man da dann also 16400,- zur Verfügung, die Räumlichkeit und deren Unterhalt stellt der Schulträger und muß nicht finanziert werden. Das Geld steht also komplett für Lohnkosten zur Verfügung.
Bei vorsichtiger Schätzung dürften Gesamtkosten wohl auf 20,- per Stunde kommen, bei wünschenswerter Betreuung durch 2 Personen a sagen wir mal (morgens vor und nachmittags nach der Schule) angenommenen 8 Stunden lägen wir bei 320,- am Tag, 6400,- im Monat. Da klafft natürlich eine Riesenlücke, auch wenn die angenommenen Zahlen nicht ganz korrekt sein sollten.
Und an der Stelle kann ich nur wiederholen: Da müssen wir mit unseren Nachbarn sprechen. Heiligenstedten, Brunsbüttel, u.a., stellt sich nur die Frage wer das machen soll? Voraussetzung ist da ja mal eine Elternschaft, die das will und die Ansprüche und Kurs festgelegt hat.
"Wer immer nur das macht, was er immer macht, kriegt auch immer nur das, was er immer kriegt."(aus irgendeinem Krimi)
Als Anhang die Richtlinien des Ministeriums in der Sache
Gruß, Michael
- Anhänge
Zuletzt von Michael Jaspert am Sa 11 Jan 2014 - 14:10 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Michael Jaspert- Admin
- Anzahl der Beiträge : 141
Anmeldedatum : 16.11.13
Gerüchteküche
Moin zusammen!
Aus der Gerüchteküche gibt`s zu hören die AWO als jetziger Träger der Betreuung habe Förderungen in Anspruch genommen, die es nicht mehr gäbe. Die vorgenannten Richtlinien sind auf dem neuestem Stand und der Termin für einen Antrag auf Förderung ist Ende März 2014.
Gruß Michael
Aus der Gerüchteküche gibt`s zu hören die AWO als jetziger Träger der Betreuung habe Förderungen in Anspruch genommen, die es nicht mehr gäbe. Die vorgenannten Richtlinien sind auf dem neuestem Stand und der Termin für einen Antrag auf Förderung ist Ende März 2014.
Gruß Michael
Michael Jaspert- Admin
- Anzahl der Beiträge : 141
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