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Die Erde von oben von Yann Arthus-Bertrand
Gurk bleibt Gurk.
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Gurk bleibt Gurk.
„Sie haben viel erreicht!“
Diese Feststellung kam mir zunächsteinmal wie Hohn vor.
Nach der interessanten Informationsveranstaltung verstehe ich die Einschätzung. Es finden jetzt Info-Veranstaltungen statt, es wird eine für Philosophie qualifizierte Kraft geben, Religionsunterricht wird fortan nur von geeignetem Personal gegeben werden.
So ist der formale Ablauf eingehalten.
Eigentlich furchtbar ist die Einschätzung der Beteiligten („wenn ich das verhindern kann“) aber noch viel mehr das fehlende Engagement aller Betroffenen – trotz vieljährigem Fehlverhalten gibt’s da seitens der Eltern oder auch der ansässigen Parteien keinerlei Statement für eine Umsetzung des Grundgesetzes. Am Ende hat man halt Glück, daß da nun ein Schulrat an den Hebeln sitzt der ein gesundes demokratisches Grundverständnis hat.
Dafür einen ernstgemeinten Dank an die Beteiligten!
Aber wo führt uns das da hin, wenn offenkundig seit Jahren vorgesehene Abläufe nun zumindest ermöglicht werden, aber deutlich gemacht wird, daß eine Veränderung gar nicht gewünscht ist („wenn ich da verhindern kann …“)?
Inwieweit kann von Land, Kreis, Stadt und Parteien verlangt werden, daß da elementare Rechte und Pflichten durchgesetzt werden?
Im Kleinen setzt der Staat vehement und sofort `seine` Rechte durch. `Seine` Angestellten, also unsere Angestellten genießen einen sehr weitreichenden Schutz. Dies mag manchmal sinnvoll sein, sicherlich aber auch manchmal nicht.
Man hat mir erklärt, das Grundgesetz werde über die Gesetzgebung der Länder sichergestellt. Wird dieses also nicht eingehalten muß man sich an die Länderebene halten. Die halten das hier in Holstein ein. Und innerhalb der Länderebene kommen dann, was das Schulrecht angeht, 3 Personen in Betracht. Frau Schiffler in Kiel, Herr Rehder in Itzehoe und die jeweilige Schulleitung vor Ort.
Drei Leute stehen für die Grundrechte gerade.
Gut, von der untersten Riege, der Schulleitung vor Ort habe ich Unverständnis und Kampfansagen („verklagen Sie mich doch…“) erhalten, die mittlere Ebene des Schulrates war stets gesprächsbereit und auch handlungsfähig, die oberste Instanz hat immer nur alles weitergeleitet, eine Instanz nach unten.
Nun ja, der ganze Gurk bleibt ein Gurk, solange auf der unteren Ebene nicht nur keine Absicht etwas zu ändern, sondern die klare Erklärung erfolgt, jedwede Veränderung verhindern zu wollen.
Gruß, Michael Jaspert
Diese Feststellung kam mir zunächsteinmal wie Hohn vor.
Nach der interessanten Informationsveranstaltung verstehe ich die Einschätzung. Es finden jetzt Info-Veranstaltungen statt, es wird eine für Philosophie qualifizierte Kraft geben, Religionsunterricht wird fortan nur von geeignetem Personal gegeben werden.
So ist der formale Ablauf eingehalten.
Eigentlich furchtbar ist die Einschätzung der Beteiligten („wenn ich das verhindern kann“) aber noch viel mehr das fehlende Engagement aller Betroffenen – trotz vieljährigem Fehlverhalten gibt’s da seitens der Eltern oder auch der ansässigen Parteien keinerlei Statement für eine Umsetzung des Grundgesetzes. Am Ende hat man halt Glück, daß da nun ein Schulrat an den Hebeln sitzt der ein gesundes demokratisches Grundverständnis hat.
Dafür einen ernstgemeinten Dank an die Beteiligten!
Aber wo führt uns das da hin, wenn offenkundig seit Jahren vorgesehene Abläufe nun zumindest ermöglicht werden, aber deutlich gemacht wird, daß eine Veränderung gar nicht gewünscht ist („wenn ich da verhindern kann …“)?
Inwieweit kann von Land, Kreis, Stadt und Parteien verlangt werden, daß da elementare Rechte und Pflichten durchgesetzt werden?
Im Kleinen setzt der Staat vehement und sofort `seine` Rechte durch. `Seine` Angestellten, also unsere Angestellten genießen einen sehr weitreichenden Schutz. Dies mag manchmal sinnvoll sein, sicherlich aber auch manchmal nicht.
Man hat mir erklärt, das Grundgesetz werde über die Gesetzgebung der Länder sichergestellt. Wird dieses also nicht eingehalten muß man sich an die Länderebene halten. Die halten das hier in Holstein ein. Und innerhalb der Länderebene kommen dann, was das Schulrecht angeht, 3 Personen in Betracht. Frau Schiffler in Kiel, Herr Rehder in Itzehoe und die jeweilige Schulleitung vor Ort.
Drei Leute stehen für die Grundrechte gerade.
Gut, von der untersten Riege, der Schulleitung vor Ort habe ich Unverständnis und Kampfansagen („verklagen Sie mich doch…“) erhalten, die mittlere Ebene des Schulrates war stets gesprächsbereit und auch handlungsfähig, die oberste Instanz hat immer nur alles weitergeleitet, eine Instanz nach unten.
Nun ja, der ganze Gurk bleibt ein Gurk, solange auf der unteren Ebene nicht nur keine Absicht etwas zu ändern, sondern die klare Erklärung erfolgt, jedwede Veränderung verhindern zu wollen.
Gruß, Michael Jaspert
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