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Beitrag von Michael Jaspert Mi 21 Mai 2014 - 22:41

Moin!
Tja, da war ich natürlich gespannt was da jetzt kommt. Gewünscht hätte ich mir eigentlich eine kurze einleitende Erklärung warum seit 1995 die Informationsveranstaltungen zum Religionserlaß nicht stattfanden, seit 2011 der Philosophieunterricht nicht zumindest möglich gemacht wurde, da er ja seit August 2011 verbindliches Ersatzfach sein soll.
So eine Erklärung gab es leider nicht, jedoch der Hinweis die dächten sich da immer Erlasse aus, wie solle man die immer so umsetzen.
Nicht das ich falsch verstanden werde: Das man die einzelnen Schulen mit den veränderten Gesetzeslagen und Umstrukturierungen ohne große Aufstockung der Lehrerzeiten sicherlich im Regen stehen läßt, ist mir klar.
Das Gros des Erlasses ist verständlich und klar erklärt worden.
Freundlich der mehrmalige Hinweis auf anderswo existenten Islamunterricht - der ist aber nicht Teil des Erlasses und ist dort wo es ihn gibt ein freiwilliges Angebot der jeweiligen Schule, sprich er kommt zum Religionsunterricht und dem alternativen Philosophieunterricht hinzu, dagegen spricht nichts, kann man gerne anbieten (wird übrigens dort wo er angeboten wird interessanterweise von vielen nicht muslimischen Schülern belegt).
Lehrkräfte, ja klar, die braucht man seit 2011 für Philosophie an der Grundschule. Hat man dann vielleicht nicht, Fortbildung über ein Jahr möglich, die Plätze rar: Man hat da eine Rechtslage geschaffen, ohne das es Lehrer gibt. Also schafft man einen Status, ähnlich dem für Religion, so daß jeder Lehrer Philosophie unterrichten darf, der sich eingearbeitet hat. Sprich keine Schule die den Erlaß umsetzen will, soll daran gehindert werden.
Der Philosophieerlaß regelt klar, daß bei einer pädagogisch sinnvollen Gruppe dieser erteilt werden soll. Wenn in einer Klasse mehr als 12 Schüler betroffen sind, wird er nicht mehr jahrgangsübergreifend erteilt.
Dieses Detail wurde nicht so richtig angesprochen, der Verweis darauf, daß von jetzt 10 betroffenen Schülern ja 3 bald, da in der 4. Klasse, nicht mehr da seien und daher dann ja noch weniger Bedarf sei, ist aus meiner Sicht wenn man den Gesamtzusammenhang sieht, doch etwas befremdlich. Zumindest wenn man gehört hat, wie die Info der neuen Eltern im Kindergarten stattgefunden hat: Keiner muß in den Religionsunterricht, aber eine Alternative kann leider nicht angeboten werden. Philosophie sowieso nicht.
Hake ich ein: Aber das mit den 12 Schülern ... - "Ja ist so!" kriege ich als Antwort und das erste Mal von zweien die Ansage "Halten Sie den Mund!". Dieselbe Ansage kann sich Uli dann an späterer Stelle auch noch zweimal anhören, und auf ihre Antwort sie ließe sich weder hier noch irgendwo anders von einem Erwachsenen so etwas sagen - keine Reaktion, sondern weiter im Text.
Dann die positive Ankündigung eine Lehrkraft ließe sich innerhalb des nächsten Jahres für Philo fortbilden. Sollte also jemals Philosophie angeboten werden ("wenn ich das verhindern kann ...") werde das aus organisatorischen Gründen entweder vor oder nach dem regulärem Unterricht passieren (- kein Kind darf aufgrund seiner Religion in irgendeiner Form benachteiligt werden -), anders ginge das halt nicht.
Nachdem man also seit `95 seine Informationspflichten verletzt hat und keinerlei Bemühungen für einen im Erlaß ausdrücklich genannten gleichwertigen Ersatzunterricht unternommen hat, und seit 2011 ebenfalls keinerlei Bemühungen für einen Philosophieunterricht, informiert man zunächst nicht und teils falsch und nun wieder teils falsch, bestreitet die Informationspflicht und stellt die Verantaltung als eine Gefälligkeit auf eine Bitte dar.
Warum denn die Eltern, die ihre Kinder nicht zum Reli-unterricht angemeldet haben persönlich angerufen wurden in der Sache - hat man nicht, na ja in einem Fall, und selbst wenn ich sie angerufen hätte ... , nö nö is richtig.
Die Idee bei einer Informationsveranstaltung auf Rückfragen 4-mal mit der nachdrücklichen Reaktion "Halten Sie den Mund!" zu antworten ist sicherlich kommunikatorisch bedenklich.
Mmh, da wurde aus meiner Sicht eine Chance vertan Versäumtes aufzuarbeiten, offen mit Fehlern umzugehen, positiv in die Zukunft zu weisen.
Erneut verständnislos, Michael

PS: Der nicht gleichwertige Ersatzunterricht in der Parallelklasse fand nicht statt - wenn er denn gewünscht sei, könne er sofort losgehen - wird dieser nicht von den Eltern schriftlich abgelehnt muß dieser jedoch ohnehin stattfinden. Die Ablehnung desselben durch die Eltern führt dazu, daß ein Unterricht in der Parallelklasse unzulässig ist, die Aufsichtspflicht der Schule besteht jedoch fort. Persönlich gibt es jetzt ein Agreement zwischen der Lehrerin der Parallelklasse, Herrn Maaß und uns, daß unser Sohn dort seine freie Stunde verbringen kann wie er will, so er denn die Klasse nicht stört. Diese Vereinbarung soll von Seiten der Schule aufgekündigt werden. Ich will dann, wie erfolgreich schon anderswo geschehen, gegen die unzulässige Einschränkung des Philosophieerlasses klagen.
Update:
Was ich gestern abend noch vergessen habe - Es wurde 2-mal darauf hingewiesen, daß die Eltern die ihre Kinder nicht zum R-Unterricht angemeldet haben sich ja größtenteils auch gar nicht für Philosophie ausgesprochen haben. Müssen sie auch nicht. Müssen sie auch für Musik, Mathe oder Sport nicht. Philosophie ist ordentliches Lehrfach an Grundschulen und verbindliches Ersatzfach für Religion. Sprich: Den Kindern die jetzt nicht am Religionsunterricht teilnehmen und keinen gleichwertigen Ersatzunterricht erhalten, fehlt eine Note, fehlt natürlich auch ein wertfreier Blick auf die Welt, ob nun wie seit 2011 vorgesehen durch P-Unterricht oder wie davor durch "Werte und Normen", "Ethik" oder ähnliches.
Michael

Michael Jaspert
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